Der Leistungsgedanke in der Bewerbung

Fast alle Bewerbungen könnten durch eine Dominanz des Leistungsgedankens erheblich aufgewertet werden. Denn nicht die Zuständigkeiten, Verantwortungsbereiche und Aufgabengebiete sind für potentielle Arbeitgeber von besonderem Interesse, es sind vielmehr die Leistungen, Ergebnisse und Resultate, die im Fokus stehen. So ist ein Personalleiter nach der Lektüre des Begleitbriefs und des Lebenslaufs zwar generell darüber im Bilde, was der Kandidat für welches Unternehmen in welcher Zeitspanne gemacht hat, doch bleibt die entscheidende Frage zumeist offen: Wie hat der Bewerber seine Stelle ausgefüllt? Denn ein Personaler ist naturgemäß weniger an Beschreibungen von Stellen interessiert, sondern vor allem an Nachweisen von Ergebnissen.

Aus diesem Grund sollten schon in den Bewerbungsunterlagen und nicht erst im qualifizierten Vorstellungsgespräch Antworten auf folgende Fragen gegeben werden:

  • Was hat der Bewerber in den vergangenen Jahren besonders erfolgreich realisiert?
  • Auf welche Leistungen ist er stolz?
  • Bei welchen Verdiensten empfindet er positive Emotionen? Warum?
  • Worin sieht er sein Meisterstück seiner beruflichen Laufbahn?
  • Was zeichnet den Bewerber gegenüber seinen Konkurrenten aus?

Beantwortet ein Kandidat diese Fragen bereits selbstbewusst in seiner Bewerbung, so gewinnt letztere immens an Überzeugungskraft – es wird umgehend klar, dass der Bewerber weiß, worauf es ankommt, nämlich auf eine andere Grundeinstellung. Und gerade hierin liegt die wahre Bedeutung des Wortes „Leistung“. Ein richtig verstandenes Leistungsdenken ist somit vom Alter unabhängig.

Beim Erstellen der Bewerbungsunterlagen sollte ein Bewerber von diesem Leistungsdenken erfüllt, ja im besten Falle beseelt sein. Die Antworten auf die oben genannten Fragen könnten wie folgt dokumentiert werden:

Der Begleitbrief:

Natürlich sind Hinweise auf berufliche Erfahrungen und persönliche Kompetenzen nach wie vor erlaubt, doch sollte auch der Begleitbrief unbedingt vom Leistungsgedanken geprägt sei

Der Lebenslauf:

Für den Fall, dass der Bewerber von einer dritten Seite Abstand nimmt, sollte er unbedingt unter den jeweiligen Positionsbezeichnungen neben den relevanten Tätigkeiten auch die Leistungen konsequent nennen

Die Leistungsbilanz:

Gerade die im entsprechenden Bewerbertipp angeregte dritte Seite eignet sich bestens für eine detaillierte Darlegung der erzielten Ergebnisse

Die für die Bewerbung in ihrer Gesamtheit geltende Maxime, dass jedes Standardformat variiert werden darf, hat auch für den Themenkreis der Resultate Gültigkeit. Das Grundmuster ist vorgegeben, die kreative Ausgestaltung jedoch liegt ganz in den Händen des Bewerbers. Dieser sollte hinsichtlich einer möglichen Verletzung der Konventionen keine Bedenken haben, wohl aber bezüglich des Versäumnisses, die zukünftige Tätigkeit mit den Augen des Arbeitgebers zu sehen. Denn letzterer wünscht sich Mitarbeiter, denen die wahre Bedeutung der Worte Leistung, Ergebnis und Resultat allzeit klar vor Augen steht.

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Vincent G. A. Zeylmans van Emmichoven

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