URTEILEUrteile zum Thema:Widerruf (3 Urteile)(3) Enthält ein Arbeitszeugnis hinsichtlich der Vertrauensstellung des Arbeitnehmers eine ausgesprochen positive Würdigung, so kann diese Formulierung vom Arbeitgeber widerrufen werden, wenn sie ihm sachlich nicht gerechtfertigt erscheint. 2. Im übrigen ist der Widerruf eines als "Zwischenzeugnis" betitelten Arbeitszeugnisses nicht mehr möglich, wenn der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Erstellung des Zwischenzeugnisses bereits von der Arbeitspflicht befreit war (Kündigungsfrist) und der Widerruf etwa fünf Monate nach Ausstellung des Zwischenzeugnisses erklärt wird. (2) Einen Zeugniswiderruf gibt es nur bei tatsächlichen Unrichtigkeiten, nicht bei Werturteilen, es sei denn, daß durch neue Tatsachen den früheren Werturteilen die Grundlage entzogen wurde. (1) Ein ausgestelltes Zeugnis kann wegen Irrtums zum Zwecke entsprechender Änderung angefochten und widerrufen werden, wozu aber Voraussetzung ist, daß die Gründe, die das Zeugnis unrichtig machen, erst nach dessen Ausstellung dem Arbeitgeber bekannt geworden sind. AUSWAHLAnschrift | Aufgabenbeschreibung | Ausbildungszeugnis | Auskunft | Ausschlussfrist | Aussteller | Ausstellungsdatum | Beendigungsgrund | Berichtigung | Betriebsrat | Betriebsübergang | Beurteilungsspielraum | Beurteilungszeitraum | Beweislast | Briefbogen | Datum | Ehrlichkeit | Einleitung | Elternzeit | Ermittlungsverfahren | Form | Formulierungen | Geheimcode | Holschuld | Klageinhalt | Kompetenzen | Konkurs | Korrektur | Krankheit | Kündigung | Leerstellen, Auslassungen |
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★★★★★ von P.J. am , 5 Sterne
Zeugnistest Super Service! Die wichtigsten Optimierungsempfehlungen von Ihnen habe ich in diplomatischer Art und Weise an meinen Arbeitgeber weitergegeben, welcher die genannten Positionen auf dieser Basis dann noch nachträglich in allen Punkten optimiert hat, sodaß ich am Ende ein "passendes" Arbeitszeugnis in der Hand hatte. Vielen Dank!!!
★★★★☆ von H.P. am , 4 Sterne
Zeugnistest Meine Erwartungen an das Portal wurden vollauf erfüllt. Leider hat sich mein Arbeitgeber in keinster Weise (trotz Verweis auf Arbeitszeugnis.de) an die Alternativvorschläge gehalten. Mir wurde zwar ein neues Zeugnis ausgestellt, dieses ist aber nicht besser als das Vorherige.
★★★★★ von H.M. am , 5 Sterne
Zeugnistest Gerne gebe ich eine Bewertung zu der Zeugnisberabeitung ab: Das Zeugnis wurde sehr detailliert kommentiert und mit Alternativvorschlägen versehen. Ich bin dankbar dafür, denn die Formulierungen meines Arbeitgebers waren unpersönlich und spürbar mit Baukastenformulierungen versehen. Die vorgeschlagenen Änderungen wurde teilweise übernommen. Vor allem auch die Schlußformel wurde übernommen sowie Aussagen zur Qualifikation was mir sehr wichtig war. Unnachgiebig zeigte sich der Arbeitgeber in der Wortwahl einiger Passagen.
★★★★☆ von J.T. am , 4 Sterne
Zeugnistest Die Erwartungen an Ihre Dienstleistung wurden erfüllt. Vielen Dank nochmals. Der Arbeitgeber hat die Empfehlung, Angaben zum Unternehmen und der Abteilung nicht umgesetzt. Ansonsten hat der Arbeitgeber die gewünschten Änderungen ergänzt.
★★★★★ von S.W. am , 5 Sterne
Zeugnistest Nachdem ich mein Zeugnis mit der ausführlichen Analyse für mich selbst umgeschrieben hatte, habe ich entsprechend gut vorbereitet,das persönliche Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht. Es waren vorallem Lücken, auf welche ich durch arbeitszeugnis.de aufmerksam gemacht wurde. Mein Chef hat das Zeugnis wie vorgeschlagen geändert. Ich möchte arbeitszeugnis.de unbedingt weiter empfehlen! |