URTEILE

Urteile zum Thema:

Anschrift (2 Urteile)

(2) Die Angabe der Anschrift im Zeugnis ist überflüssig und darf deshalb nicht im für Briefe üblichen Adressenfeld erfolgen, weil dies den Eindruck erwecken könnte, das Zeugnis sei dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer nach einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung über den Inhalt postalisch zugestellt worden.
- LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98

(1) Das Arbeitszeugnis muß mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestattet sein, aus dem der Name und die Anschrift des Ausstellers erkennbar sind. Ein Zeugnis ist nicht ordnungsgemäß ausgestellt, wenn es nur mit einem der Unterschrift beigefügten Firmenstempel versehen ist.
- BAG 3.3.1993 - 5 AZR 182/92

 
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★★★★★ von P.J. am 5 Sterne
Zeugnistest
Super Service! Die wichtigsten Optimierungsempfehlungen von Ihnen habe ich in diplomatischer Art und Weise an meinen Arbeitgeber weitergegeben, welcher die genannten Positionen auf dieser Basis dann noch nachträglich in allen Punkten optimiert hat, sodaß ich am Ende ein "passendes" Arbeitszeugnis in der Hand hatte. Vielen Dank!!!
★★★★☆ von H.P. am 4 Sterne
Zeugnistest
Meine Erwartungen an das Portal wurden vollauf erfüllt. Leider hat sich mein Arbeitgeber in keinster Weise (trotz Verweis auf Arbeitszeugnis.de) an die Alternativvorschläge gehalten. Mir wurde zwar ein neues Zeugnis ausgestellt, dieses ist aber nicht besser als das Vorherige.
★★★★★ von H.M. am 5 Sterne
Zeugnistest
Gerne gebe ich eine Bewertung zu der Zeugnisberabeitung ab: Das Zeugnis wurde sehr detailliert kommentiert und mit Alternativvorschlägen versehen. Ich bin dankbar dafür, denn die Formulierungen meines Arbeitgebers waren unpersönlich und spürbar mit Baukastenformulierungen versehen. Die vorgeschlagenen Änderungen wurde teilweise übernommen. Vor allem auch die Schlußformel wurde übernommen sowie Aussagen zur Qualifikation was mir sehr wichtig war. Unnachgiebig zeigte sich der Arbeitgeber in der Wortwahl einiger Passagen.
★★★★☆ von J.T. am 4 Sterne
Zeugnistest
Die Erwartungen an Ihre Dienstleistung wurden erfüllt. Vielen Dank nochmals. Der Arbeitgeber hat die Empfehlung, Angaben zum Unternehmen und der Abteilung nicht umgesetzt. Ansonsten hat der Arbeitgeber die gewünschten Änderungen ergänzt.
★★★★★ von S.W. am 5 Sterne
Zeugnistest
Nachdem ich mein Zeugnis mit der ausführlichen Analyse für mich selbst umgeschrieben hatte, habe ich entsprechend gut vorbereitet,das persönliche Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht. Es waren vorallem Lücken, auf welche ich durch arbeitszeugnis.de aufmerksam gemacht wurde. Mein Chef hat das Zeugnis wie vorgeschlagen geändert. Ich möchte arbeitszeugnis.de unbedingt weiter empfehlen!